|
||||||
Kleingartenverein der Eisenbahner e.V.
Chemnitz-Borna, 09114 Chemnitz, Hölderlinstraße / Rilkestraße
|
||||||
Letzte Aktualisierung dieser Unterseite: 05.01.2025 |
Der Vorstand macht bekannt: |
||||||||||
Die
Vorstandssitzungen finden normalerweise
immer am ersten Dienstag
des Monats ab 17:30 Uhr statt.
|
||||||||||
Bei Anregungen,
Beschwerden, Fragen und ähnlichem steht der Vorstand seinen Mitgliedern gern
zu diesem Termin zur Verfügung. |
||||||||||
Von
April bis Oktober in der Vereinslaube:
Tulpenweg nahe Hölderlinstraße |
||||||||||
Von
November bis April im Eissportcenter: in einem Besprechungsraum der Eissporthalle im 1.OG |
||||||||||
|
||||||||||
Ruhezeiten in der
Kleingartenanlage |
||||||||||
Ruhestörende
Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern u. ä. Geräten sind
zu folgenden Zeiten untersagt: |
||||||||||
an
Sonn- und Feiertagen ganztägig |
||||||||||
Werktags
vom 1. Mai bis 30. September von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr |
||||||||||
Werktags
vom 1. Oktober bis 30. April von 20 Uhr bis 7 Uhr |
||||||||||
|
||||||||||
Ehrenamtliche Mithelfer
gesucht: |
||||||||||
Liebe
Gartenfreunde Wir sind
ein gemeinnütziger Verein, in dem die kleingärtnerische Tätigkeit im
Vordergrund steht und diese wird ehrenamtlich durch die Mitglieder des
Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und einiger weiterer ehrenamtlicher
Helfer erbracht. Diese Tätigkeiten, welche alle notwendig sind, können nicht
entsprechend entlohnt werden, aber werden trotzdem mit viel Liebe und
Herzblut erbracht, damit wir alle eine angenehme Atmosphäre in unserer Sparte
haben können. Dafür werden auch Regeln aufgestellt und es gibt auch einige
Gesetze einzuhalten. Trotzdem bitten wir euch alle daran so gut es geht
mitzuwirken und es wäre auch schön, wenn es demnächst auch weitere eigene
Wertgutachter gibt. Wenn ihr euch vorstellen könntet ebenfalls ehrenamtlich
im Verein mitzuwirken, weil es euch Freude bereitet anderen zu helfen und
euch ein Dank, ein Lächeln und eine kleine Aufwandsentschädigung genügen,
dann sprecht doch bitte den Vorstand darauf an, wie ihr euch einbringen und
mitwirken könnt. 😉 Es wäre
schön, wenn alle helfen das Miteinander im Verein schöner und besser zu
machen, denn es ist nicht immer nur Geld wichtig. |
||||||||||
|
||||||||||
|
||||||||||
Corona |
|
|
|
|
||||||
|
||||||||||
Allgemein gültige wichtige
Richtlinien und Hinweise: |
||||||||||
·
Jeder
Pächter hat die Pflicht Änderungen seiner Kontaktdaten über die vorhandenen
Kommunikationsmöglichkeiten dem Vorstand mitzuteilen (unter Kontakte
zu finden und bitte schriftlich einzureichen). Bitte meldet im eigenen Interesse auch eventuelle
Änderungen an anderen Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail, notfalls auch
WhatsApp). Wir weisen darauf hin, dass all diese Daten ausschließlich zum
Zweck der Kommunikation des Vorstandes mit den Mitgliedern in vertraglichen,
sowie besonderen und dringenden Fällen dienen. Ich denke jeder ist froh
darüber, zeitnah über eventuell negative Vorkommnisse im eigenen Garten
informiert zu werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vor fremden Zugriff geschützt
aufbewahrt! |
||||||||||
·
Bei
Kündigung der Parzelle müssen der Unterpachtvertrag und die Mitgliedschaft
getrennt voneinander gekündigt werden. Eine dafür vorbereitete Vorlage findet
ihr im Bereich Dokumente. Es wird nach der Kündigung
ein kostenpflichtiges (30-60€) Wertgutachten erstellt, welches vom alten
Pächter zu bezahlen ist! Diese Vorgabe kommt vom Stadtverband und wir müssen
diese umsetzen. Wir haben derzeit eine eigene Wertermittlerin und suchen weitere
Freiwillige, die unseren Verein diesbezüglich unterstützen möchten. Für ein
Gutachten sind immer 2 Wertermittler*innen vorgeschrieben. Dadurch wird es
durch Anfahrt von anderen Wertermittlern leider auch etwas teurer, als nur
mit eigenen. |
||||||||||
·
Jegliche
Manipulationen, Eingriffe und/oder Beschädigungen an den Schaltkästen bzw.
der elektrischen Anlage des Vereins sind strengstens untersagt! Bei Störungen
und Havarien meldet ihr das bitte direkt beim Elektro-Teamleiter oder dem
Vorstand! (Kontaktmöglichkeiten sind unter Kontakte
zu finden) |
||||||||||
·
Jeder
Pächter hat die Pflicht sich über geltende Rechtsbestimmungen und Maßgaben
des Bundeskleingartengesetzes, des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung zu informieren.
Aktuell muss leider immer wieder festgestellt werden, dass einzelne Pächter
wiederholt und mehr oder minder vorsätzlich gegen diese Vorschriften
verstoßen. Aus diesem
Grund gilt: Ø Bei nachweislichen Verstößen gegen geltende
Vorschriften insbesondere fehlendem Antragsverfahren und
Größenüberschreitungen muss der Pächter nicht genehmigte Bauten und Anbauten
jeglicher Art zurückbauen. Ø Nachträglich gestellte Anträge werden nicht mehr
genehmigt. Ø Schwimm- und Badebecken müssen auf die zulässige
Größe und Tiefe angepasst werden. Ø Fehlende Grenzabstände müssen nachträglich
geschaffen werden. Diese Maßnahmen sind erforderlich um auch
zukünftig für
unsere Kleingartenanlage den Status der Gemeinnützigkeit aufrecht erhalten zu
können. Eine Vorlage, Informationen und Hinweise dazu
findet ihr unter Dokumente. Nochmals als
Hinweis und Auszug des Bundeskleingartengesetzes,
welchem jeder Pächter verpflichtet ist: Ø Das Errichten und Verändern (Erweitern) von
Gartenlauben, anderen Baukörpern und / oder baulichen Nebengelagen
einschließlich Gewächshäusern ist erst nach Antragstellung und Baugenehmigung
des Vorstandes gestattet. Ø Der Grenzabstand zur Nachbarparzelle beträgt
mindestens 1 m und ist unbedingt einzuhalten. Ø Badebecken: Transportable Badebecken mit einem
Fassungsvermögen von maximal 3,0 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m können
vom Vorstand während der Gartensaison auf Antrag genehmigt werden. |
||||||||||
·
Die
wilde Entsorgung von Gartenabfällen, Müll und Unrat auf dem Gelände des
Vereins, einschließlich den angrenzenden Geländen, den Zufahrtswegen sowie in
den Papierkörben der Spielplätze ist ausdrücklich untersagt! Nachweisliche Verstöße gegen diese Anordnung
führen zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Unterpachtvertrages! In den Schaukästen und unter Dokumente
findet ihr zum Beispiel eine Entsorgungsfirma, die euch dazu ein Angebot
unterbreiten kann, falls ihr Hilfe beim Abtransport benötigt. |
||||||||||
·
Offenes
Feuer ist in den Gärten ist untersagt! Das
Feuern in handelsüblichen Feuerschalen / Körben zum gemütlichen
Beisammensitzen ist bei ordnungsgemäßem Umgang gestattet. Dabei ist eine entstehende Rauch- und
Geruchsbelästigung zu vermeiden! Das
Verbrennen von Gartenabfällen (z.B. Gras, nasses Laub / Sträucher etc.) ist
deshalb grundsätzlich verboten! Zuwiderhandlungen können mit bis zu 3000,00 EUR
Strafgebühr für
den Einsatz der Feuerwehr geahndet werden. Informationen dazu ebenfalls unter Dokumente.
|
||||||||||
·
Das
Fliegen von Drohnen jeglicher Art ist in der Gartenanlage aus mehreren
Gründen verboten! Es gelten unter anderem das Recht auf Unversehrtheit
der Privatsphäre sowie das Recht am eigenen Bild. Auch Drohnen ohne Kamera
sind in der Kleingartenanlage verboten, um Verletzungen körperlicher oder
auch grundstücksübergreifender Art zu vermeiden. Weitere Informationen dazu
sind auch sehr leicht im Internet zu finden (https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/) |
||||||||||
· Der
vorhandene Obstbaumbestand in den Gärten ist u.a. Voraussetzung für den
weiteren Erhalt der Gemeinnützigkeit unseres Kleingartenvereins. Die
willkürliche und unbegründete Entfernung ist daher nicht gestattet. Aus
diesem Grund ist das geplante Fällen von Obstbäumen ab sofort mit dem
Vorstand abzusprechen |
||||||||||
· Beabsichtigt ein Pächter / Pächterin die
Anschaffung eines Hundes, ist im Vorfeld unbedingt eine Information an den
Vorstand notwendig. Im Hinblick auf
die Fürsorgepflicht des Vereins, sowie bereits gesammelter Erfahrungen,
erfolgt keine Vergabe mehr an Pächter mit Hunden, die eine Gefährdung anderer
Pächter, insbesondere für Kinder darstellen könnten. |
||||||||||
· Um die Aufgaben
des Vereins ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es unumgänglich, die
aktuellen Kontaktdaten der Pächter zu kennen. Es wird nochmals auf die
Informationspflicht der Pächter hingewiesen. |
||||||||||
· Der Zugang zu
den Elektroanlagen ist nur Befugten gestattet. Es ist ausdrücklich untersagt,
an den Schaltkästen jegliche Manipulationen und/oder Beschädigungen
vorzunehmen (z.B. Öffnen). |
||||||||||
· Die wilde
Entsorgung von Materialien, Altgeräten und/oder anderen Gegenständen ist
ausdrücklich untersagt und wird mit hohen Strafen belegt. Bei nachweislichen
Zuwiderhandlungen droht die fristlose Kündigung. |
||||||||||
·
Privat gekaufte Wasseruhren müssen beim Vorstand
gemeldet werden (Datenerfassung / Eichgesetz). Weiterhin ist jegliche
Manipulation der Verplombung untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 2 m³
Kostenbeteiligung geahndet. |
||||||||||
·
Es ist geplant, die Sperren an beiden Eingängen
des Hauptweges umzubauen, um den Zugang in Notfällen jederzeit zu ermöglichen
(evtl. Einbau von Flügelmuttern). |
||||||||||
· Vereinseigene
Baumaterialien u. ä. stehen nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung (z.B.
Sand) Die Entnahme für private Zwecke erfordert die Kenntnis und Zustimmung
des Vorstandes. |
||||||||||
|
||||||||||
|
||||||||||
· unser derzeitiger Vorstandsvorsitzender, Steffen
Eisenbart, hat angekündigt sein Amt im nächsten Jahr niederlegen zu wollen,
weshalb wir hier nach einem neuen Vorsitzenden fragen möchten. Bewerber
können sich bereits während des laufenden Jahres bei ihm melden. Es erfolgt
dann eine ausreichende Einarbeitung durch die parallele Ausübung des Amtes,
wenn der Bewerber / die Bewerberin als qualifiziert eingestuft wird und dann
auch durch die Jahreshauptversammlung bestätigt werden kann. |
||||||||||
· Die Einhaltung der Gartenordnung (Pflege
und Bewirtschaftung) ist in einigen Gärten miserabel. |
||||||||||
·
Wilde
Entsorgung von Altlasten. Im Bereiches des Gartens
Nr. 50a wird trotz mehrfacher Hinweise und Verbote weiterhin Grasschnitt,
Müll entsorgt. Sogar 2 Rasentrimmer wurden dort abgelegt. |
||||||||||
·
Anstatt Bäume zu pflanzen bzw. diese zu erhalten,
werden Pool und Trampolin aufgestellt. Überlegung –
Fällen von Bäumen nur auf Antrag beim Vorstand (Satzung überarbeiten). |
||||||||||
· Gärten werden
von ihren Pächtern z.T. Bei Nacht und Nebel und in ungepflegtem Zustand
verlassen. Sie tauchen unter, sind u.U. auch nicht im Einwohnermeldeamt
gemeldet. Durch den Vorstand muss dann die Instandsetzung organisiert und
umgesetzt werden. |
||||||||||
· Es gibt immer wieder
Beschwerden über Ruhestörung und massive Rauchentwicklung in den Gärten durch
unsachgemäßes Verbrennen |
||||||||||
·
Auch
die Einhaltung der Ruhezeiten wird immer wieder missachtet. |
||||||||||
· 2026 begeht der
Verein sein 100 jähriges Bestehen. Vorschläge für
diesen besonderen Anlass werden gern entgegengenommen. |
||||||||||
· Begonnene
Bauvorhaben werden weitergeführt. |
||||||||||
· geplante
Elektroarbeiten 2024: Gärten Nr. 2 und 3 werden fertiggestellt, Nr. 1 und Nr.
9 werden noch angeschlossen. |
||||||||||
· Platten von
Balkonverkleidungen stehen auf dem Bauhof und sollen zur Sanierung der
Vereinslaube genutzt werden (Befall von Salpeter). |
||||||||||
· In den Gärten Nr.
2 und Nr. 3 liegt Baumaterial (Betonplatten) zur allgemeinen Nutzung.
Abholung bitte mit dem Bauverantwortlichen absprechen. |
||||||||||
· Information: die
Firma, über die der Verein Wasseruhren bezogen hat, schließt. |
||||||||||
· erneute Bitte an
alle Pächter: die Wasseruhren VOR dem Aufdrehen des Wassers einzubauen. |
||||||||||
· Dieses Jahr
waren in 2 Gärten die Haupthähne offen und die Wasseruhren nicht eingebaut.
Der Wasserverlust der dadurch entstanden ist wird diesen 2 Pächtern in
Rechnung gestellt. |
||||||||||
· Wasseruhren
bitte im Frühjahr vor Frost schützen. |
||||||||||
· Wiederholter
Hinweis, dass Arbeitsstunden auch unter der Woche geleistet werden können
(z.B. Instandsetzung von freien Gärten). |
||||||||||
· Jeder Pächter
ist verpflichtet, Änderungen von relevanten Daten dem Vorstand zu übermitteln
(Umzug, Namensänderungen), in dem Zusammenhang wird auf die gültige
Gebührenordnung verwiesen. |
||||||||||
· Geleistete
Arbeitsstunden bitte rechtzeitig, spätestens bis Ende Oktober, mit dem
Bauverantwortlichen absprechen (Verweis auf aktuelle Regelung beim Erfassen
von Arbeitsstunden). |
||||||||||
· zusätzliche
Werbung für neue Pächter aktivieren. Interessenten sollen sich bitte beim
Vorsitzenden melden. |
||||||||||
· Künftig werden
dem Ableseteam (Wasser / Strom) Tabletts zu Verfügung gestellt. |
||||||||||
· der alte
Schatzmeister Andreas Lösch wurde auf eigenen Wunsch aus dem Amt entlassen. |
||||||||||
· als neue
Schatzmeister wurden in den Vorstand gewählt: Christian Kunz und Kai Lehmann,
welche sich Aufgaben teilen |
||||||||||
· die
Vorstandsmitglieder und erweiterten Vorstandsmitglieder wurden mit der
aktuellen Besetzung in ihren Ämtern bestätigt |
||||||||||
|
||||||||||
Hier nochmal die Tagesordnung: Am Samstag, den 08. Juni war von 9:30 Uhr
bis circa 13:00 Uhr im Vereinsheim von „Am Waldrand“ unsere
Jahreshauptversammlung. Wir
baten möglichst ALLE Pächter um
Anwesenheit oder um eine Abmeldung an: vorstand@kgv-eisenbahner.de Tagesordnung und Ablauf der Jahreshauptversammlung
2024 Einlass: 9.00 Uhr Beginn: 9.30 Uhr Ort: Versammlungsraum der Kleingartenanlage „Am
Waldrand" Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Tagesordnung 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht der Revisionskommission 5. Diskussion über die Berichte 6. Entlastung des Vorstandes und der
Revisionskommission 7. Pause 8. Neue Richtlinien und Hinweise 9. Vorschau auf das Gartenjahr 2024 10. Neuwahl Schatzmeister 11. Wahl des Vorstandes bzw. des erweiternden
Vorstandes 12. Anträge, Diskussion 13. Beschlussfassungen 14. Schlusswort Der Vorstand sucht dringend Verstärkung, d.h.
Mitglieder die sich freiwillig bereit erklären, die Vereinsarbeiten
ehrenamtlich zu unterstützen. Interessenten melden sich bitte im Vorfeld der
Jahreshauptversammlung beim Vorsitzenden, Herrn Steffen Eisenbarth |
||||||||||
|
||||||||||
|
||||||||||
·
Der
Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden erhöht sich ab 2023 auf
12.50 €. |
|
|||||||||
·
Die
Nachweiskarten für geleistete Gemeinschaftsstunden werden ab sofort zentral
und unter Verschluss in der Vereinslaube aufbewahrt. Die Bestätigung
(Unterschrift) erfolgt unmittelbar nach erbrachter Leistung. |
|
|||||||||
·
Die
Teilnahme an den Arbeitseinsätzen muss im Vorfeld beim Vorstand bzw. der
Bauorganisation angemeldet werden. |
|
|||||||||
·
Vom
Pächter erbrachte Arbeitsleistungen im eigenen Garten (z.B. Schachtarbeiten
zum Verlegen von Kabeln und Leitungen für die eigene Laube) sind
Eigenleistungen und werden nicht vergütet. |
|
|||||||||
·
Das
Betreiben von Solaranlagen mit Netzeinspeisung ist nicht gestattet. Anlagen
größer 50x50cm sind zu genehmigen (Prüfung). |
|
|||||||||
·
Holzzäune
(Außenbegrenzung) können auf Antrag durch Metallzäune ersetzt werden. |
|
|||||||||
·
Die
Anzahl der zu erbringenden Gemeinschaftsstunden pro Jahr erfolgt ab 2023
gestaffelt nach Alter: |
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
||||||||||
·
Garten Nr. 70 wird zukünftig für Gartenfeste o.ä. genutzt. |
||||||||||
·
Die Vereinsmitglieder akzeptieren Pächter
unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen. Sie begegnen sich gegenseitig
respektvoll und achten einander. |
||||||||||
·
Es besteht ein absolutes Versammlungsverbot,
einschließlich der Bildung rechts- oder linksextremistischer Gruppierungen. |
||||||||||
·
Es besteht ab sofort Leinenpflicht für Hunderassen, die aufgrund von Größe und
Verhalten eine Gefahr für andere Pächter
(insbesondere Kinder) darstellen. Dies ist auch bereits in der Polizeiverordnung
der Stadt Chemnitz festgelegt, welche ihr auszugsweise unter Dokumente nachlesen könnt. |
||||||||||
·
Rückbuchungsgebühren, welche aufgrund eines nicht
gedeckten Girokontos entstehen, werden dem betreffenden Pächter in Rechnung
gestellt. |
||||||||||
|
||||||||||
|
||||||||||
· Die Anzahl der zu leistenden
Gemeinschaftsstunden bleibt für 2019 auf 8 Stunden festgesetzt. Zusätzlich zu
den festgelegten Terminen für Arbeitseinsätze werden nach Absprache mit dem
Vorstand flexible Termine angeboten. |
||||||||||
· Es wurde ein neuer Stellvertreter (Werner
Lötzsch) gewählt. Siehe auch bei Kontakte. |
||||||||||
· Ratenzahlungen werden ab sofort nur noch
auf schriftlichen Antrag bearbeitet und mit einer Gebühr von 10,00 EUR
belegt. |
||||||||||
· Pächtern, die ihre Kontaktdaten nicht
aktuell halten, können je nach Aufwand 5 bis 10€ in Rechnung gestellt werden. Es wird eine
Vervollständigung der Mitgliederlisten durch erweiterte Kontaktdaten (z.B.
E-Mail-Adressen, Handynummern) angestrebt, welche gemäß der
Datenschutzrichtlinien behandelt wird und dafür dienen soll, um Pächter
schnell in Ausnahmefällen kontaktieren bzw. benachrichtigen zu können. |
||||||||||
· Zum Ablesetermin Wasser/Strom ist die
Anwesenheit des Pächters oder einer Vertretung zu gewährleisten. Bei
dringender Verhinderung kann der Zähler mit allen wichtigen Daten
abfotografiert und per Email an den Vorstand weitergeleitet werden. Es werden
keine Ablesedaten mehr bearbeitet, welche auf Zetteln hinterlegt sind. |
||||||||||
· Es wird ein Werkzeugverleih über den
Kontakt mit dem Vorstand angeboten. Der Ausleihpreis beträgt ein Drittel des üblichen
Preises einer Ausleihstation. |
||||||||||
· Auf der Jahresrechnung werden zukünftig
wichtige Termine vermerkt (z.B. Jahreshauptversammlung, Aufdrehen des
Wassers). |
||||||||||
· Die vereinseigene Internetseite wurde vorgestellt,
wird regelmäßig aktualisiert und kann von jedem Pächter genutzt werden. Sie
soll ein erweitertes Informationsangebot zuzüglich zu den Infotafeln
darstellen, sowie diese ebenfalls wiederspiegeln. |
||||||||||
|
||||||||||
|
||||||||||
· Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit
ist der von der Jahreshauptversammlung beschlossene Ersatzbeitrag von 10,00
EUR pro Stunde zu zahlen. |
||||||||||
· Mehr geleistete Gemeinschaftsstunden
werden mit 8,00 EUR vergütet. |
||||||||||
· Die Anzahl der zu leistenden
Gemeinschaftsstunden wird auf 8 Stunden festgesetzt. |
||||||||||
· Die Gebühr für die Differenzen bei Strom
und Wasser zwischen Hauptzähler und der Summe der Unterzähler der Pächter
wird jährlich vom Vorstand errechnet und den Pächtern anteilig in Rechnung
gestellt. |
||||||||||
· Wer zur Zählerablesung nicht anwesend ist
und keine Meldung vor dem Ablesetermin über Strom- und Wasserzählerstand in
den Briefkasten an der Vereinslaube geworfen hat, wird mit 10 m³ Wasser
beauflagt. |
||||||||||
· Die Umlage für Strom bleibt bei 15,00 EUR und
die für Wasser bei 5,00 EUR bestehen. |
||||||||||
· Bei nicht termingerechter Bezahlung der
Jahresrechnung werden Strom und Wasser abgestellt. Das Abstellen von Strom
und Wasser ist gebührenpflichtig! Wiederanschluss von Strom und Wasser kostet
je 15,00 EUR sofort und in bar. |
||||||||||
· Der Mitgliedsbeitrag des Vereins beträgt
ab 2018 neu 61,50 EUR |
||||||||||
· In der Satzung des Kleingartenvereins ist
zu ändern: |
||||||||||
In
§9c Der
Kassierer heißt neu Schatzmeister. |
||||||||||
In
§9(3)
Der Schatzmeister ist allein unterschriftsberechtigt |
||||||||||
In §10(5) der Schatzmeister verwaltet die
Kasse. |
||||||||||
· Es wurden gewählt: |
||||||||||
ein neuer Vorstandsvorsitzender (Steffen
Eisenbart) |
||||||||||
ein
neuer Stellvertreter (Steffen Thieme) |
||||||||||
ein
neuer Schatzmeister (Andreas Lösch) |
||||||||||
und
die Kassenprüfer (Yvonne Seitz & Marion Zimmermann) |
||||||||||
Kleingartenverein der Eisenbahner e.V.
Chemnitz – Borna-Heinersdorf |
|
|
Es wird keine Verantwortung für Inhalte
außerhalb der Adresse: http://www.kgv-eisenbahner.de/Chemnitz-Borna/
und deren Unterseiten übernommen! |
||
Enthaltene Links wurden bei der Erstellung
der Webseite geprüft und waren zu diesem Zeitpunkt nicht als gesetzeswidrig
anzusehen. |