Kleingartenverein der Eisenbahner e.V. Chemnitz-Borna, 09114 Chemnitz, Hölderlinstraße / Rilkestraße

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Letzte Aktualisierung dieser Unterseite: 05.01.2025

 

Der Vorstand macht bekannt:

Die Vorstandssitzungen finden normalerweise immer am ersten Dienstag des Monats ab 17:30 Uhr statt.

Bei Anregungen, Beschwerden, Fragen und ähnlichem steht der Vorstand seinen Mitgliedern gern zu diesem Termin zur Verfügung.

Von April bis Oktober in der Vereinslaube:  Tulpenweg nahe Hölderlinstraße

Von November bis April im Eissportcenter: in einem Besprechungsraum der Eissporthalle im 1.OG

 

Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

Ruhestörende Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern u. ä. Geräten sind zu folgenden Zeiten untersagt:

an Sonn- und Feiertagen ganztägig

Werktags vom 1. Mai bis 30. September von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr

Werktags vom 1. Oktober bis 30. April von 20 Uhr bis 7 Uhr

 

Ehrenamtliche Mithelfer gesucht:

Liebe Gartenfreunde

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, in dem die kleingärtnerische Tätigkeit im Vordergrund steht und diese wird ehrenamtlich durch die Mitglieder des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und einiger weiterer ehrenamtlicher Helfer erbracht. Diese Tätigkeiten, welche alle notwendig sind, können nicht entsprechend entlohnt werden, aber werden trotzdem mit viel Liebe und Herzblut erbracht, damit wir alle eine angenehme Atmosphäre in unserer Sparte haben können. Dafür werden auch Regeln aufgestellt und es gibt auch einige Gesetze einzuhalten. Trotzdem bitten wir euch alle daran so gut es geht mitzuwirken und es wäre auch schön, wenn es demnächst auch weitere eigene Wertgutachter gibt. Wenn ihr euch vorstellen könntet ebenfalls ehrenamtlich im Verein mitzuwirken, weil es euch Freude bereitet anderen zu helfen und euch ein Dank, ein Lächeln und eine kleine Aufwandsentschädigung genügen, dann sprecht doch bitte den Vorstand darauf an, wie ihr euch einbringen und mitwirken könnt. 😉

Es wäre schön, wenn alle helfen das Miteinander im Verein schöner und besser zu machen, denn es ist nicht immer nur Geld wichtig.

 

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnZu den Bekanntmachungen und Beschlüssen der Jahre:

2018

2019

2020

Corona

2023

2024

 

 

 

 

 

Allgemein gültige wichtige Richtlinien und Hinweise:

·     Jeder Pächter hat die Pflicht Änderungen seiner Kontaktdaten über die vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten dem Vorstand mitzuteilen (unter Kontakte zu finden und bitte schriftlich einzureichen). Bitte meldet im eigenen Interesse auch eventuelle Änderungen an anderen Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail, notfalls auch WhatsApp). Wir weisen darauf hin, dass all diese Daten ausschließlich zum Zweck der Kommunikation des Vorstandes mit den Mitgliedern in vertraglichen, sowie besonderen und dringenden Fällen dienen. Ich denke jeder ist froh darüber, zeitnah über eventuell negative Vorkommnisse im eigenen Garten informiert zu werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vor fremden Zugriff geschützt aufbewahrt!

·     Bei Kündigung der Parzelle müssen der Unterpachtvertrag und die Mitgliedschaft getrennt voneinander gekündigt werden. Eine dafür vorbereitete Vorlage findet ihr im Bereich Dokumente. Es wird nach der Kündigung ein kostenpflichtiges (30-60) Wertgutachten erstellt, welches vom alten Pächter zu bezahlen ist! Diese Vorgabe kommt vom Stadtverband und wir müssen diese umsetzen. Wir haben derzeit eine eigene Wertermittlerin und suchen weitere Freiwillige, die unseren Verein diesbezüglich unterstützen möchten. Für ein Gutachten sind immer 2 Wertermittler*innen vorgeschrieben. Dadurch wird es durch Anfahrt von anderen Wertermittlern leider auch etwas teurer, als nur mit eigenen.

·     Jegliche Manipulationen, Eingriffe und/oder Beschädigungen an den Schaltkästen bzw. der elektrischen Anlage des Vereins sind strengstens untersagt! Bei Störungen und Havarien meldet ihr das bitte direkt beim Elektro-Teamleiter oder dem Vorstand! (Kontaktmöglichkeiten sind unter Kontakte zu finden)

·     Jeder Pächter hat die Pflicht sich über geltende Rechtsbestimmungen und Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung zu informieren. Aktuell muss leider immer wieder festgestellt werden, dass einzelne Pächter wiederholt und mehr oder minder vorsätzlich gegen diese Vorschriften verstoßen.

Aus diesem Grund gilt:

Ø Bei nachweislichen Verstößen gegen geltende Vorschriften insbesondere fehlendem Antragsverfahren und Größenüberschreitungen muss der Pächter nicht genehmigte Bauten und Anbauten jeglicher Art zurückbauen.

Ø Nachträglich gestellte Anträge werden nicht mehr genehmigt.

Ø Schwimm- und Badebecken müssen auf die zulässige Größe und Tiefe angepasst werden.

Ø Fehlende Grenzabstände müssen nachträglich geschaffen werden.

Diese Maßnahmen sind erforderlich um auch zukünftig für unsere Kleingartenanlage den Status der Gemeinnützigkeit aufrecht erhalten zu können.

Eine Vorlage, Informationen und Hinweise dazu findet ihr unter Dokumente.

Nochmals als Hinweis und Auszug des Bundeskleingartengesetzes, welchem jeder Pächter verpflichtet ist:

Ø Das Errichten und Verändern (Erweitern) von Gartenlauben, anderen Baukörpern und / oder baulichen Nebengelagen einschließlich Gewächshäusern ist erst nach Antragstellung und Baugenehmigung des Vorstandes gestattet.

Ø Der Grenzabstand zur Nachbarparzelle beträgt mindestens 1 m und ist unbedingt einzuhalten.

Ø Badebecken: Transportable Badebecken mit einem Fassungsvermögen von maximal 3,0 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m können vom Vorstand während der Gartensaison auf Antrag genehmigt werden.

·     Die wilde Entsorgung von Gartenabfällen, Müll und Unrat auf dem Gelände des Vereins, einschließlich den angrenzenden Geländen, den Zufahrtswegen sowie in den Papierkörben der Spielplätze ist ausdrücklich untersagt!

Nachweisliche Verstöße gegen diese Anordnung führen zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Unterpachtvertrages!

In den Schaukästen und unter Dokumente findet ihr zum Beispiel eine Entsorgungsfirma, die euch dazu ein Angebot unterbreiten kann, falls ihr Hilfe beim Abtransport benötigt.

·     Offenes Feuer ist in den Gärten ist untersagt! Das Feuern in handelsüblichen Feuerschalen / Körben zum gemütlichen Beisammensitzen ist bei ordnungsgemäßem Umgang gestattet. Dabei ist eine entstehende Rauch- und Geruchsbelästigung zu vermeiden! Das Verbrennen von Gartenabfällen (z.B. Gras, nasses Laub / Sträucher etc.) ist deshalb grundsätzlich verboten! Zuwiderhandlungen können mit bis zu 3000,00 EUR Strafgebühr für den Einsatz der Feuerwehr geahndet werden.

Informationen dazu ebenfalls unter Dokumente.

·     Das Fliegen von Drohnen jeglicher Art ist in der Gartenanlage aus mehreren Gründen verboten!

Es gelten unter anderem das Recht auf Unversehrtheit der Privatsphäre sowie das Recht am eigenen Bild. Auch Drohnen ohne Kamera sind in der Kleingartenanlage verboten, um Verletzungen körperlicher oder auch grundstücksübergreifender Art zu vermeiden. Weitere Informationen dazu sind auch sehr leicht im Internet zu finden (https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/)

·     Der vorhandene Obstbaumbestand in den Gärten ist u.a. Voraussetzung für den weiteren Erhalt der Gemeinnützigkeit unseres Kleingartenvereins. Die willkürliche und unbegründete Entfernung ist daher nicht gestattet. Aus diesem Grund ist das geplante Fällen von Obstbäumen ab sofort mit dem Vorstand abzusprechen

·     Beabsichtigt ein Pächter / Pächterin die Anschaffung eines Hundes, ist im Vorfeld unbedingt eine Information an den Vorstand notwendig. Im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Vereins, sowie bereits gesammelter Erfahrungen, erfolgt keine Vergabe mehr an Pächter mit Hunden, die eine Gefährdung anderer Pächter, insbesondere für Kinder darstellen könnten.

·     Um die Aufgaben des Vereins ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es unumgänglich, die aktuellen Kontaktdaten der Pächter zu kennen. Es wird nochmals auf die Informationspflicht der Pächter hingewiesen.

·     Der Zugang zu den Elektroanlagen ist nur Befugten gestattet. Es ist ausdrücklich untersagt, an den Schaltkästen jegliche Manipulationen und/oder Beschädigungen vorzunehmen (z.B. Öffnen).

·     Die wilde Entsorgung von Materialien, Altgeräten und/oder anderen Gegenständen ist ausdrücklich untersagt und wird mit hohen Strafen belegt. Bei nachweislichen Zuwiderhandlungen droht die fristlose Kündigung.

·     Privat gekaufte Wasseruhren müssen beim Vorstand gemeldet werden (Datenerfassung / Eichgesetz). Weiterhin ist jegliche Manipulation der Verplombung untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 2 m³ Kostenbeteiligung geahndet.
Wir bitten alle Pächter die Wasseruhren regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu überprüfen. Bei Problemen oder Mängeln, die einen Wechsel der Wasseruhr nach sich ziehen, ist der Vorstand zu informieren. Somit können die damit verbundenen Maßnahmen organisiert werden (z.B. Zählerstand ablesen).

·     Es ist geplant, die Sperren an beiden Eingängen des Hauptweges umzubauen, um den Zugang in Notfällen jederzeit zu ermöglichen (evtl. Einbau von Flügelmuttern).

·     Vereinseigene Baumaterialien u. ä. stehen nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung (z.B. Sand) Die Entnahme für private Zwecke erfordert die Kenntnis und Zustimmung des Vorstandes.

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnInformationen und Beschlussfassungen aus der Jahreshauptversammlung vom 08. Juni 2024:

·     unser derzeitiger Vorstandsvorsitzender, Steffen Eisenbart, hat angekündigt sein Amt im nächsten Jahr niederlegen zu wollen, weshalb wir hier nach einem neuen Vorsitzenden fragen möchten. Bewerber können sich bereits während des laufenden Jahres bei ihm melden. Es erfolgt dann eine ausreichende Einarbeitung durch die parallele Ausübung des Amtes, wenn der Bewerber / die Bewerberin als qualifiziert eingestuft wird und dann auch durch die Jahreshauptversammlung bestätigt werden kann.

·     Die Einhaltung der Gartenordnung (Pflege und Bewirtschaftung) ist in einigen Gärten miserabel.

·     Wilde Entsorgung von Altlasten. Im Bereiches des Gartens Nr. 50a wird trotz mehrfacher Hinweise und Verbote weiterhin Grasschnitt, Müll entsorgt. Sogar 2 Rasentrimmer wurden dort abgelegt.

·     Anstatt Bäume zu pflanzen bzw. diese zu erhalten, werden Pool und Trampolin aufgestellt.

Überlegung – Fällen von Bäumen nur auf Antrag beim Vorstand (Satzung überarbeiten).

·     Gärten werden von ihren Pächtern z.T. Bei Nacht und Nebel und in ungepflegtem Zustand verlassen. Sie tauchen unter, sind u.U. auch nicht im Einwohnermeldeamt gemeldet. Durch den Vorstand muss dann die Instandsetzung organisiert und umgesetzt werden.

·     Es gibt immer wieder Beschwerden über Ruhestörung und massive Rauchentwicklung in den Gärten durch unsachgemäßes Verbrennen

·     Auch die Einhaltung der Ruhezeiten wird immer wieder missachtet.

·     2026 begeht der Verein sein 100 jähriges Bestehen. Vorschläge für diesen besonderen Anlass werden gern entgegengenommen.

·     Begonnene Bauvorhaben werden weitergeführt.

·     geplante Elektroarbeiten 2024: Gärten Nr. 2 und 3 werden fertiggestellt, Nr. 1 und Nr. 9 werden noch angeschlossen.

·     Platten von Balkonverkleidungen stehen auf dem Bauhof und sollen zur Sanierung der Vereinslaube genutzt werden (Befall von Salpeter).

·     In den Gärten Nr. 2 und Nr. 3 liegt Baumaterial (Betonplatten) zur allgemeinen Nutzung. Abholung bitte mit dem Bauverantwortlichen absprechen.

·     Information: die Firma, über die der Verein Wasseruhren bezogen hat, schließt.

·     erneute Bitte an alle Pächter: die Wasseruhren VOR dem Aufdrehen des Wassers einzubauen.

·     Dieses Jahr waren in 2 Gärten die Haupthähne offen und die Wasseruhren nicht eingebaut. Der Wasserverlust der dadurch entstanden ist wird diesen 2 Pächtern in Rechnung gestellt.

·     Wasseruhren bitte im Frühjahr vor Frost schützen.

·     Wiederholter Hinweis, dass Arbeitsstunden auch unter der Woche geleistet werden können (z.B. Instandsetzung von freien Gärten).

·     Jeder Pächter ist verpflichtet, Änderungen von relevanten Daten dem Vorstand zu übermitteln (Umzug, Namensänderungen), in dem Zusammenhang wird auf die gültige Gebührenordnung verwiesen.

·     Geleistete Arbeitsstunden bitte rechtzeitig, spätestens bis Ende Oktober, mit dem Bauverantwortlichen absprechen (Verweis auf aktuelle Regelung beim Erfassen von Arbeitsstunden).

·     zusätzliche Werbung für neue Pächter aktivieren. Interessenten sollen sich bitte beim Vorsitzenden melden.

·     Künftig werden dem Ableseteam (Wasser / Strom) Tabletts zu Verfügung gestellt.

·     der alte Schatzmeister Andreas Lösch wurde auf eigenen Wunsch aus dem Amt entlassen.

·     als neue Schatzmeister wurden in den Vorstand gewählt: Christian Kunz und Kai Lehmann, welche sich Aufgaben teilen

·     die Vorstandsmitglieder und erweiterten Vorstandsmitglieder wurden mit der aktuellen Besetzung in ihren Ämtern bestätigt

 

Hier nochmal die Tagesordnung:

 

Am Samstag, den 08. Juni war von 9:30 Uhr bis circa 13:00 Uhr im Vereinsheim von Am Waldrand unsere Jahreshauptversammlung.

Wir baten möglichst ALLE Pächter um Anwesenheit oder um eine Abmeldung an: vorstand@kgv-eisenbahner.de

 

Tagesordnung und Ablauf der Jahreshauptversammlung 2024

Einlass: 9.00 Uhr

Beginn: 9.30 Uhr

Ort: Versammlungsraum der Kleingartenanlage Am Waldrand"

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Tagesordnung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Bericht der Revisionskommission

5. Diskussion über die Berichte

6. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission

7. Pause

8. Neue Richtlinien und Hinweise

9. Vorschau auf das Gartenjahr 2024

10. Neuwahl Schatzmeister

11. Wahl des Vorstandes bzw. des erweiternden Vorstandes

12. Anträge, Diskussion

13. Beschlussfassungen

14. Schlusswort

 

Der Vorstand sucht dringend Verstärkung, d.h. Mitglieder die sich freiwillig bereit erklären, die Vereinsarbeiten ehrenamtlich zu unterstützen.

Interessenten melden sich bitte im Vorfeld der Jahreshauptversammlung beim Vorsitzenden, Herrn Steffen Eisenbarth

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnBeschlussfassungen der Jahreshauptversammlung vom 24. Juni 2023

·    Der Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden erhöht sich ab 2023 auf 12.50 .

 

·    Die Nachweiskarten für geleistete Gemeinschaftsstunden werden ab sofort zentral und unter Verschluss in der Vereinslaube aufbewahrt. Die Bestätigung (Unterschrift) erfolgt unmittelbar nach erbrachter Leistung.

 

·    Die Teilnahme an den Arbeitseinsätzen muss im Vorfeld beim Vorstand bzw. der Bauorganisation angemeldet werden.

 

·    Vom Pächter erbrachte Arbeitsleistungen im eigenen Garten (z.B. Schachtarbeiten zum Verlegen von Kabeln und Leitungen für die eigene Laube) sind Eigenleistungen und werden nicht vergütet.

 

·    Das Betreiben von Solaranlagen mit Netzeinspeisung ist nicht gestattet. Anlagen größer 50x50cm sind zu genehmigen (Prüfung).

 

·    Holzzäune (Außenbegrenzung) können auf Antrag durch Metallzäune ersetzt werden.

 

·    Die Anzahl der zu erbringenden Gemeinschaftsstunden pro Jahr erfolgt ab 2023 gestaffelt nach Alter:
jünger als 70 Jahre
8h, ab 70 Jahre 6h, ab 75 Jahre 4h, ab 80 Jahre 0h

 

 

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnBeschlussfassungen der Jahreshauptversammlung vom 08. März 2020

·    Garten Nr. 70 wird zukünftig für Gartenfeste o.ä. genutzt.

·    Die Vereinsmitglieder akzeptieren Pächter unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen. Sie begegnen sich gegenseitig respektvoll und achten einander.

·    Es besteht ein absolutes Versammlungsverbot, einschließlich der Bildung rechts- oder linksextremistischer Gruppierungen.

·    Es besteht ab sofort Leinenpflicht für Hunderassen, die aufgrund von Größe und Verhalten eine Gefahr für andere Pächter (insbesondere Kinder) darstellen. Dies ist auch bereits in der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz festgelegt, welche ihr auszugsweise unter Dokumente nachlesen könnt.

·    Rückbuchungsgebühren, welche aufgrund eines nicht gedeckten Girokontos entstehen, werden dem betreffenden Pächter in Rechnung gestellt.                    

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnBeschlussfassungen der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2019

·    Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsstunden bleibt für 2019 auf 8 Stunden festgesetzt. Zusätzlich zu den festgelegten Terminen für Arbeitseinsätze werden nach Absprache mit dem Vorstand flexible Termine angeboten.

·    Es wurde ein neuer Stellvertreter (Werner Lötzsch) gewählt. Siehe auch bei Kontakte.

·    Ratenzahlungen werden ab sofort nur noch auf schriftlichen Antrag bearbeitet und mit einer Gebühr von 10,00 EUR belegt.

·    Pächtern, die ihre Kontaktdaten nicht aktuell halten, können je nach Aufwand 5 bis 10 in Rechnung gestellt werden. Es wird eine Vervollständigung der Mitgliederlisten durch erweiterte Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adressen, Handynummern) angestrebt, welche gemäß der Datenschutzrichtlinien behandelt wird und dafür dienen soll, um Pächter schnell in Ausnahmefällen kontaktieren bzw. benachrichtigen zu können.

·    Zum Ablesetermin Wasser/Strom ist die Anwesenheit des Pächters oder einer Vertretung zu gewährleisten. Bei dringender Verhinderung kann der Zähler mit allen wichtigen Daten abfotografiert und per Email an den Vorstand weitergeleitet werden. Es werden keine Ablesedaten mehr bearbeitet, welche auf Zetteln hinterlegt sind.

·    Es wird ein Werkzeugverleih über den Kontakt mit dem Vorstand angeboten. Der Ausleihpreis beträgt ein Drittel des üblichen Preises einer Ausleihstation.

·    Auf der Jahresrechnung werden zukünftig wichtige Termine vermerkt (z.B. Jahreshauptversammlung, Aufdrehen des Wassers).

·    Die vereinseigene Internetseite wurde vorgestellt, wird regelmäßig aktualisiert und kann von jedem Pächter genutzt werden. Sie soll ein erweitertes Informationsangebot zuzüglich zu den Infotafeln darstellen, sowie diese ebenfalls wiederspiegeln.

 

Pfeil: Kurve im UhrzeigersinnBeschlussfassungen der Jahreshauptversammlung vom 07. April 2018

·    Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Jahreshauptversammlung beschlossene Ersatzbeitrag von 10,00 EUR pro Stunde zu zahlen.

·    Mehr geleistete Gemeinschaftsstunden werden mit 8,00 EUR vergütet.

·    Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsstunden wird auf 8 Stunden festgesetzt.

·    Die Gebühr für die Differenzen bei Strom und Wasser zwischen Hauptzähler und der Summe der Unterzähler der Pächter wird jährlich vom Vorstand errechnet und den Pächtern anteilig in Rechnung gestellt.

·    Wer zur Zählerablesung nicht anwesend ist und keine Meldung vor dem Ablesetermin über Strom- und Wasserzählerstand in den Briefkasten an der Vereinslaube geworfen hat, wird mit 10 m³ Wasser beauflagt.

·    Die Umlage für Strom bleibt bei 15,00 EUR und die für Wasser bei 5,00 EUR bestehen.

·    Bei nicht termingerechter Bezahlung der Jahresrechnung werden Strom und Wasser abgestellt. Das Abstellen von Strom und Wasser ist gebührenpflichtig! Wiederanschluss von Strom und Wasser kostet je 15,00 EUR sofort und in bar.

·    Der Mitgliedsbeitrag des Vereins beträgt ab 2018 neu 61,50 EUR

·    In der Satzung des Kleingartenvereins ist zu ändern:

   In §9c Der Kassierer heißt neu Schatzmeister.

   In §9(3) Der Schatzmeister ist allein unterschriftsberechtigt

   In §10(5) der Schatzmeister verwaltet die Kasse.

·    Es wurden gewählt:

   ein neuer Vorstandsvorsitzender (Steffen Eisenbart)

   ein neuer Stellvertreter (Steffen Thieme)

   ein neuer Schatzmeister (Andreas Lösch)

   und die Kassenprüfer (Yvonne Seitz & Marion Zimmermann)

 


Kleingartenverein der Eisenbahner e.V. Chemnitz Borna-Heinersdorf

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